Pflegerin die der Kundin hilft
Pflegerin die der Kundin hilft
 

Informationen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Pflegesachleistungen: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in einen Pflegegrad eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:

 

Pflegegrad 1:

Personen, die bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen.  Für Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.

 

Pflegegrad 2:

Personen, die mehrmals täglich Hilfe bei der Grundpflege und mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch nehmen müssen. Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 724.- Euro, das Pflegegeld liegt maximal bei 316.- Euro. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

 

Pflegegrad 3:

Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind. Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1.363.- Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 545.- Euro monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

 

Pflegegrad 4:

Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind.Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1.693.- Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 728.- Euro monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

 

Pflegegrad 5:

Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind.Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 2.095.- Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 901.- Euro monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich

 

Besondere Fälle werden mit bis zu 1.995.- Euro monatlich unterstützt.

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

 

 

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